De-Novo-Verfahren

De Novo Classification Request

Dr.-Ing. Benedikt JannySenior Usability Engineer | Managing Partner
Stand: Oktober 2026
Kurz-Definition

Das De-Novo-Verfahren (engl. De Novo Classification Request) ist ein Zulassungsweg der FDA für neuartige Medizinprodukte, für die es kein Vergleichsprodukt gibt. Der Hersteller beantragt die Einstufung in Klasse I oder II statt der automatischen Klasse III. Gibt die FDA statt, entsteht eine neue Klassifizierungsregelung, bei Klasse II mit Special Controls.

Einordnung und Rechtsgrundlage

Das De-Novo-Verfahren (engl. De Novo Classification Request) ist ein Zulassungsweg der US-amerikanischen Behörde FDA für neuartige Medizinprodukte. Rechtsgrundlage ist Section 513(f)(2) des Federal Food, Drug, and Cosmetic Act (FD&C Act), des US-Bundesgesetzes über Lebensmittel, Arzneimittel und Kosmetika. Mit dem Antrag bittet ein Hersteller die FDA, sein Produkt in Klasse I oder Klasse II einzustufen (siehe FDA-Produktklassifizierung).

Hintergrund ist eine Eigenheit des US-Rechts. Produkte eines neuen Typs, den die FDA noch nicht klassifiziert hat, gelten nach Section 513(f)(1) automatisch als Klasse III, unabhängig von ihrem tatsächlichen Risiko. Ohne das De-Novo-Verfahren bliebe dann nur die aufwendige Premarket Approval (PMA). Der US-Kongress schuf den Weg 1997 mit dem Food and Drug Administration Modernization Act (FDAMA), um unnötigen Aufwand für Behörde und Industrie zu vermeiden. Der Name verweist darauf, dass die FDA das neuartige Produkt von Grund auf neu bewertet. Im Gesetz heißt das Verfahren „Evaluation of Automatic Class III Designation“, also Bewertung der automatischen Einstufung in Klasse III.

Seit einer Gesetzesänderung von 2012 kann der Antrag auch ohne vorherige 510(k) gestellt werden. Die Verfahrensregeln stehen seit der Final Rule vom 5. Oktober 2021 (in Kraft seit 3. Januar 2022) in 21 CFR Part 860 Subpart D. Ergänzend beschreibt die FDA in der Guidance „De Novo Classification Process (Evaluation of Automatic Class III Designation)“ vom Oktober 2021, wie sie das Verfahren handhabt. Wie alle FDA-Guidances enthält sie nicht bindende Empfehlungen.

Wann das De-Novo-Verfahren in Frage kommt

Das Verfahren ist für Produkte gedacht, für die es kein rechtmäßig vermarktetes Vergleichsprodukt gibt, auf das sich ein Nachweis der wesentlichen Gleichwertigkeit stützen ließe (siehe Vergleichsprodukt und wesentliche Gleichwertigkeit). Zugleich muss das Produkt die Kriterien für Klasse I oder II erfüllen: Allgemeine Kontrollen (General Controls) allein oder zusammen mit besonderen Kontrollen (Special Controls) müssen eine hinreichende Gewähr für Sicherheit und Wirksamkeit bieten. In der Begründung der Final Rule hält die FDA fest, dass sie im Verfahren ein niedriges bis mittleres Risiko des Produkts feststellen muss.

21 CFR 860.200 nennt zwei Wege in das Verfahren:

  • Nach einer 510(k): Die FDA hat auf eine 510(k) Premarket Notification hin entschieden, dass das Produkt nicht wesentlich gleichwertig ist (Not Substantially Equivalent, NSE). Nach der Guidance kommt De Novo in Betracht, wenn diese Entscheidung auf einem fehlenden Vergleichsprodukt, einer neuen Zweckbestimmung oder abweichenden technologischen Merkmalen beruht. Scheiterte die 510(k) allein an unzureichenden Leistungsdaten, ist das Produkt in der Regel nicht geeignet.
  • Direkter Antrag (Direct De Novo): Der Hersteller stellt selbst fest, dass es kein Vergleichsprodukt gibt, und beantragt die Einstufung ohne vorherige 510(k).

Nicht geeignet ist das Verfahren, wenn der Produkttyp bereits klassifiziert ist oder es für ihn schon PMA-Zulassungen gibt. Dann ist eine Reklassifizierung der vorgesehene Weg. Vor dem Antrag empfiehlt die FDA nachdrücklich eine Pre-Submission, besonders bei Produkten, die sie noch nicht in einer 510(k) geprüft hat. Verpflichtend ist das nicht. In der Pre-Submission kann die FDA unter anderem einschätzen, ob das Produkt für De Novo in Frage kommt, welche Kontrollen voraussichtlich nötig sind und welche Nachweise der Antrag braucht.

Inhalt eines De-Novo-Antrags

21 CFR 860.220 legt fest, was ein Antrag enthalten muss. Einzelne Punkte darf der Antragsteller nur mit Begründung weglassen. Für die Einordnung des Produkts sind vor allem diese Bestandteile wichtig:

  • Zweckbestimmung: Beschreibung der Erkrankung oder des Zustands, der Patientenpopulation und aller gekennzeichneten Anwendungen, einschließlich der Angabe, ob das Produkt verschreibungspflichtig oder frei verkäuflich ist (siehe Indications for Use).
  • Klassifizierungszusammenfassung: bei einem direkten Antrag die durchgeführten Recherchen, eine Liste möglicherweise ähnlicher Produkte und Regelungen sowie eine Begründung, worin sich das Produkt davon unterscheidet.
  • Risiken und Maßnahmen: die wahrscheinlichen Gesundheitsrisiken und für jedes Risiko die vorgesehenen Maßnahmen, also allgemeine Kontrollen und bei Klasse II besondere Kontrollen.
  • Vorschlag für Special Controls: bei empfohlener Klasse II ein erster Entwurf mit Begründung, wie diese Kontrollen Sicherheit und Wirksamkeit gewährleisten.
  • Nachweise: eine Nutzen-Risiko-Betrachtung, Ergebnisse nichtklinischer und klinischer Studien, Angaben zur Software sowie die Kennzeichnung mit Gebrauchsanweisung.

Seit dem 1. Oktober 2025 müssen De-Novo-Anträge nach Angaben der FDA elektronisch über die eSTAR-Vorlage der Behörde eingereicht werden, sofern keine Ausnahme gilt (Stand Oktober 2026).

Ablauf der Prüfung

Die FDA prüft einen Antrag in zwei Stufen:

  • Annahmeprüfung (Acceptance Review): Innerhalb von 15 Tagen nach Eingang teilt die FDA mit, ob der Antrag die Informationen für eine inhaltliche Prüfung enthält. Schließt sie die Annahmeprüfung in dieser Frist nicht ab, gilt der Antrag als angenommen. Ablehnen kann sie etwa, wenn Pflichtinhalte fehlen oder der Antrag mehrere Produkttypen umfasst.
  • Inhaltliche Prüfung (Substantive Review): Zunächst prüft die FDA, ob es doch ein rechtmäßig vermarktetes Produkt desselben Typs gibt. Ist das so, lehnt sie den Antrag ab. Fehlen Daten, fordert sie zusätzliche Informationen an. Solange die Antwort aussteht, ruht die Prüffrist.

Nach 21 CFR 860.240 entscheidet die FDA innerhalb von 120 Tagen nach Eingang des annahmefähigen Antrags durch schriftliche Anordnung. Beantwortet der Antragsteller eine Nachforderung nicht binnen 180 Tagen vollständig, gilt der Antrag als zurückgezogen. Vor der Entscheidung kann die FDA Einrichtungen inspizieren, etwa um die Datenerhebung oder die Umsetzung der Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem zu prüfen (siehe QMSR und Design Controls).

Ablehnungsgründe nach 21 CFR 860.260 sind unter anderem: Das Produkt erfüllt die Kriterien für Klasse I oder II nicht, die Kennzeichnung entspricht nicht den Vorgaben, der Produkttyp ist bereits klassifiziert, notwendige Studien sind nicht abgeschlossen, oder der Antragsteller ändert nach der Annahme unaufgefordert die Zweckbestimmung oder technologische Merkmale wesentlich. Bei einer Ablehnung bleibt das Produkt in Klasse III und darf nicht vermarktet werden. Der Hersteller kann dann eine PMA beantragen oder einen neuen De-Novo-Antrag mit zusätzlichen Daten stellen.

Ergebnis: neue Klassifizierung und Special Controls

Gibt die FDA dem Antrag statt (bei der FDA „granted“), darf das Produkt ab dem Datum der Anordnung vermarktet werden. Zugleich entsteht eine neue Klassifizierungsregelung für den Produkttyp. Bei Klasse II benennt die FDA die Special Controls. Innerhalb von 30 Tagen veröffentlicht sie die Anordnung im Federal Register, dem Amtsblatt der US-Bundesregierung. Die Regelung wird anschließend in Title 21 des Code of Federal Regulations aufgenommen.

Special Controls sind nach 21 CFR 860.3 die Kontrollen, die für einen Produkttyp der Klasse II nötig sind, um Sicherheit und Wirksamkeit hinreichend zu gewährleisten. Dazu zählen etwa Leistungsstandards, Leistungsprüfungen, Marktbeobachtung nach dem Inverkehrbringen, Patientenregister und Leitlinien.

Das Produkt kann danach als Vergleichsprodukt für spätere 510(k) dienen. Andere Hersteller eines gleichartigen Produkts brauchen dann keinen eigenen De-Novo-Antrag. Sie weisen über die 510(k) die wesentliche Gleichwertigkeit nach und zeigen dabei auch, dass ihr Produkt die neuen Special Controls erfüllt. Die Anordnung und eine Zusammenfassung der Prüfung veröffentlicht die FDA auf ihrer Website.

Bezug zu Human Factors

Für das Usability Engineering ist das De-Novo-Verfahren aus zwei Gründen wichtig.

Erstens können Special Controls ausdrücklich Human-Factors-Anforderungen enthalten. Zahlreiche Klassifizierungsregelungen im Code of Federal Regulations schreiben Human-Factors- oder Usability-Prüfungen vor. Ein Beispiel ist die über das De-Novo-Verfahren geschaffene Regelung für Software-Anwendungen zur Empfängnisverhütung (21 CFR 884.5370): Eine Human-Factors-Bewertung muss zeigen, dass die vorgesehenen Benutzer allein anhand der Gebrauchsanweisung erkennen, ob sie zur vorgesehenen Population gehören, und die Anwendung korrekt verwenden. Ähnlich verlangt die Regelung für frei verkäufliche EKG-Software (21 CFR 870.2345) Human-Factors- und Usability-Tests. Sie sollen zeigen, dass Benutzer das Produkt allein anhand der Kennzeichnung korrekt verwenden und die Ausgabe richtig deuten. Weil der Antragsteller die Special Controls selbst mit vorschlägt, beeinflusst er die Anforderungen, die später auch für Produkte desselben Typs gelten.

Zweitens nennt die FDA-Guidance „Content of Human Factors Information in Medical Device Marketing Submissions“ (Inhalt von Human-Factors-Informationen in Einreichungen, finale Fassung vom 29. Mai 2026) De-Novo-Anträge ausdrücklich als Einreichungsart, für die sie gilt. Den Umfang der Human-Factors-Informationen für ein neues Produkt leitet sie aus der Nutzungsrisikoanalyse (URRA) ab. Maßgeblich sind Aufgaben, deren fehlerhafte oder unterlassene Ausführung schweren Schaden verursachen kann. Die IEC 62366-1 betrachtet solche Fälle in gefährdungsbezogenen Nutzungsszenarien, die FDA spricht von kritischen Aufgaben (Critical Tasks).

  • Ergibt die URRA keine kritischen Aufgaben, fällt die Einreichung in die HF Submission Category 2.
  • Gibt es kritische Aufgaben, entscheidet die Frage, ob Daten aus einer Human-Factors-Validierung nötig sind, über Kategorie 2 oder 3.
  • Kategorie 3 umfasst einen HFE/UE Report mit den Ergebnissen der Validierung.

Als Umstand, unter dem Validierungsdaten nötig werden können, nennt die Guidance einen deutlichen Unterschied zu ähnlichen vermarkteten Produkten, etwa ein neuartiges technologisches Merkmal, eine neue Indikation oder neue Benutzergruppen. Bei De-Novo-Produkten, für die es definitionsgemäß kein Vergleichsprodukt gibt, ist dieser Punkt besonders sorgfältig zu prüfen. Ob Human-Factors-Daten und welche Special Controls voraussichtlich gefordert werden, lässt sich in der Pre-Submission klären, bevor Studien beginnen.

Kurz gesagt

Das De-Novo-Verfahren ist der Weg der FDA für neuartige Medizinprodukte ohne Vergleichsprodukt, deren Risiko sich mit allgemeinen und gegebenenfalls besonderen Kontrollen beherrschen lässt. Statt der automatischen Klasse III erhält das Produkt eine Einstufung in Klasse I oder II.

Mit der Stattgabe entsteht eine neue Klassifizierungsregelung, bei Klasse II mit Special Controls. Diese können Human-Factors-Prüfungen vorschreiben, und das Produkt dient künftig als Vergleichsprodukt für spätere 510(k).

Häufige Fragen (FAQ)

Wann wählt man das De-Novo-Verfahren statt einer 510(k)?

Wenn es kein rechtmäßig vermarktetes Vergleichsprodukt gibt, auf das sich eine wesentliche Gleichwertigkeit stützen ließe, und das Produkt trotzdem die Kriterien für Klasse I oder II erfüllt. Der Antrag kann nach einer abgelehnten 510(k) oder direkt gestellt werden.

Was unterscheidet das De-Novo-Verfahren von einer PMA?

Die PMA ist der Zulassungsweg für Produkte der Klasse III. Das De-Novo-Verfahren führt dagegen zu einer Einstufung in Klasse I oder II. Es setzt voraus, dass allgemeine Kontrollen allein oder zusammen mit Special Controls eine hinreichende Gewähr für Sicherheit und Wirksamkeit bieten.

Ist eine Pre-Submission vor dem De-Novo-Antrag Pflicht?

Nein. Die FDA empfiehlt sie aber nachdrücklich, vor allem für Produkte, die sie noch nicht in einer 510(k) geprüft hat. In der Pre-Submission kann sie einschätzen, ob das Produkt geeignet ist und welche Kontrollen und Nachweise voraussichtlich nötig sind.

Braucht ein De-Novo-Antrag Human-Factors-Daten?

Das hängt vom Produkt ab. Nach der FDA-Guidance zu Human-Factors-Informationen in Einreichungen ergibt sich der Umfang aus der Nutzungsrisikoanalyse und den kritischen Aufgaben. Gibt es kritische Aufgaben und ist eine Validierung nötig, gehört ein HFE/UE Report mit Validierungsdaten in die Einreichung.

Was passiert, wenn die FDA den Antrag ablehnt?

Das Produkt bleibt in Klasse III und darf nicht vermarktet werden. Der Hersteller kann eine PMA beantragen oder zusätzliche Daten erheben und einen neuen De-Novo-Antrag stellen.

Sie bereiten einen De-Novo-Antrag für ein neuartiges Medizinprodukt vor und brauchen belastbare Human-Factors-Nachweise für die FDA?

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Quellen

Verwandte Begriffe

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