Die Auszeichnung eines Produkts als ergonomisch ist eine Werbeaussage ohne festgelegte Prüfgrundlage. Anders als bei gesundheitsbezogenen Aussagen über Lebensmittel existiert kein Regelwerk, das definiert, welcher Nachweis vorliegen muss, bevor der Begriff verwendet werden darf.
Ein Begriff ohne Prüfschwelle
Der Begriff ergonomisch wird in der Produktkommunikation breit verwendet, von Bürostühlen bis zu chirurgischen Instrumenten. Eine verbindliche Definition, ab wann er zutrifft, gibt es nicht.
Eine Recherche in den Entscheidungen der Wettbewerbszentrale ergab im August 2026 keine Treffer zu Ergonomie-Werbeaussagen, während zum Stichwort Gesundheit zahlreiche Entscheidungen vorliegen. Die Aussage wird also praktisch nicht beanstandet.
Was daraus für Hersteller folgt
Für seriöse Hersteller ist das ein Nachteil, kein Vorteil: Wenn jeder ergonomisch behaupten darf, verliert die Aussage ihren Wert als Unterscheidungsmerkmal. Der Wettbewerb wird über eine Behauptung geführt, die keine Prüfung voraussetzt.
Die Alternative ist, die Aussage belegbar zu machen: mit welchem Verfahren wurde gemessen, gegen welche Nutzergruppe wurde ausgelegt, welche Perzentile wurden abgedeckt, welcher Vergleich wurde gezogen. Eine solche Angabe ist überprüfbar und damit belastbar.
Besonderheit bei Medizinprodukten
Bei Medizinprodukten liegt der Fall anders, sobald die Aussage in die Zweckbestimmung oder in die Gebrauchsanweisung wandert. Dort unterliegt sie den regulatorischen Anforderungen an Produktinformationen, und eine nicht belegte Aussage kann zum Konformitätsproblem werden.
Praktisch heißt das: Eine Ergonomieaussage in der Werbung ist rechtlich kaum reguliert, dieselbe Aussage in der Produktinformation sehr wohl.
Häufige Fragen (FAQ)
Ist der Begriff ergonomisch rechtlich geschützt?
Nein. Es gibt keine verbindliche Definition und keine festgelegte Prüfschwelle, ab der ein Produkt als ergonomisch bezeichnet werden darf. Eine Recherche in den Entscheidungen der Wettbewerbszentrale ergab im August 2026 keine Treffer zu Ergonomie-Werbeaussagen.
Wie lässt sich eine Ergonomieaussage belegbar machen?
Indem angegeben wird, mit welchem Verfahren gemessen wurde, gegen welche Nutzergruppe ausgelegt wurde, welche Perzentile abgedeckt sind und welcher Vergleich gezogen wurde. Eine so konkretisierte Aussage ist überprüfbar.
Gilt das auch für Medizinprodukte?
Nur teilweise. In der Werbung ist die Aussage kaum reguliert. Sobald sie in die Zweckbestimmung oder die Gebrauchsanweisung aufgenommen wird, unterliegt sie den regulatorischen Anforderungen an Produktinformationen, und eine nicht belegte Aussage kann zum Konformitätsproblem werden.